Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reha- & Vital-Center Sossau Lieske & Tauchel GbR (Reha- & Vital-Center Sossau)

1. Allgemeines
1.1. Den Anweisungen des Personals des Reha- & Vital-Center Sossau ist Folge zu leisten.
1.2. Das Rauchen im gesamten Bereich des Reha- & Vital-Center Sossau ist untersagt.
1.3. Anschriften- und Kontoänderungen sind der Reha- & Vital-Center Sossau Verwaltung sofort mitzuteilen.
1.4. Das Personal ist berechtigt vor Trainingsbeginn eine eindeutige Identifikation des Kunden zu verlangen.
1.5. Das Reha- & Vital-Center Sossau empfiehlt dem Kunden, sich vor und während seiner Teilnahme an Sportangeboten seiner Sportgesundheit zu vergewissern.
1.6. Mit Vereinbarung einen Vertrages oder eines Termins mündlich, per Telefon, per E-Mail oder über ein Internetformular treten automatisch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft.
1.7. Alle Preise sind Endpreise in Euro inkl. der gültigen Mehrwertsteuer. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Bei abweichenden Preisen innerhalb des Betriebes gelten die Preise im Internet. Für den Fall von Sonderangeboten gilt der angebotene Preis auf die Sonderaktion befristet.
1.8. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit.

2. Trainings- und Kursverträge
2.1. Trainings- & Nutzungsbedingungen
2.1.1. Es werden Trainingsverträge für die Nutzung bestimmter Trainingskategorien abgeschlossen. Ab 01.06.2021 erfolgt die Buchung der Trainings- und Kursverträge über eine Onlineplattform oder die App unseres Partners. Kunden, die Ihre Anmeldung nicht selbstständig in der Onlineplattform oder der App durchführen können, werden durch das Reha- & Vital-Center Sossau zu Planungs-, Verwaltungs- und Kontaktnachverfolgungszwecken in der Onlineplattform mit ihren Daten hinterlegt.
2.1.2. Die Buchungskategorien berechtigen zu folgenden Nutzungen:
• Training, Gymnastik und Well-Fit: Die Verträge unterscheiden sich in der Anzahl der buchbaren Teilnahmen bzw. Nutzungen pro Woche. Verträge mit einem Angebot pro Woche in dem Bereich Training, Gymnastik und Well-Fit berechtigen zur wöchentlich einmaligen Teilnahme an einem Training oder einem Gymnastikkurs oder einer Hydrojetmassage oder einer Elektrostimulationsmassage auf der EMS-Matte. Verträge die zwei Angebote pro Woche enthalten berechtigen entsprechend zu insgesamt zwei Angeboten pro Woche.
o Die Buchung eines Trainings berechtigt zur Nutzung der Trainingsgeräte und Ergometer in unserem Trainingsraum zu den offiziellen Trainingszeiten für maximal 90 Minuten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Der Nutzungszeitraum ist vorher über die App unseres Partners zu reservieren.
o Die Buchung eines Gymnastikkurses berechtigt zur wöchentlich einmaligen Teilnahme an einem Gymnastikkurs. Die Dauer eines Kurses beträgt zwischen 45 und 60 Minuten. Der ausgewählte Kurs ist vorher über die App unseres Partners zu reservieren. Es können für vier Wochen im Voraus Reservierungen vorgenommen werden.
o Die Buchung einer Hydrojetmassage berechtig zur 30minütigen Nutzung des Hydrojetgerätes. Der Nutzungszeitraum ist vorher über die App unseres Partners zu reservieren.
o Die Buchung einer EMS-Elektromassage berechtig zur 30minütigen Nutzung des EMS-Elektromassagegerätes. Der Nutzungszeitraum ist vorher über die App unseres Partners zu reservieren.
o Die Grundlaufzeit beträgt einen Monat. Es erfolgt eine automatische Verlängerung. Nicht wahrgenommene Reservierungen gelten als Nutzung. Der Kunde nutz die Self-Check-In Möglichkeit der App um die Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen.
• Aquakurse: Ein Vertrag in der Kategorie „Aquakurse“ berechtigt zur wöchentlich einmaligen Teilnahme an einem Aquakurs im Bewegungsbecken. Die Grundlaufzeit beträgt 3 Monate. Bei Baby- und Kinderkursen beträgt die Grundlaufzeit nur einen Monat. Es erfolgt eine automatische Verlängerung.
• Kurse mit fester Laufzeit: Alle Kurse mit fester Laufzeit (z.B. Kinderschwimmkurs, Präventionskurs, Kurse zur betrieblichen Gesundheitsförderung und andere Blockkurse) berechtigen zur Teilnahme an den im Vertrag genannten Kurs zu einem festgelegten Beginn in einem festgelegten Zeitraum. Bei Blockkursen und Kursen mit fester Laufzeit keine automatische Verlängerung.
2.1.3. Der Besuch von Gymnastik- und Aquakursen setzt eine vorherige Anmeldung zu einem bestimmten Kurs voraus. Kurse können je nach Kapazität und vorheriger Anmeldung innerhalb einer Kategorie gewechselt werden.
2.1.4. Die Trainings- und Ferienzeiten werden durch Aushang rechtzeitig bekanntgegeben.
2.1.5. Reservierte Personal-Training Einheiten können bis zu 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Bei späteren Stornierungen ist der volle Betrag fällig.
2.2. Beitragszahlungen / SEPA Lastschriftverfahren
2.2.1. Der Beitrag für alle Trainingsverträge wird für den Fall, dass der Vertrag am Monatsersten beginnt, monatlich zum Monatsersten und für den Fall, dass der Vertrag an einem anderen Tag im Monat beginnt monatlich für eben diesen Tag fällig. Der Beitrag für Kurse mit fester Laufzeit ist einmalig zum Datum des Kursbeginns fällig. Die von Ihnen geschuldeten einmaligen bzw. monatlichen Zahlungen werden per SEPA Lastschriftermächtigung eingezogen, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Bei von Ihnen zu vertretenden Rücklastschriften belasten wir Ihnen die uns hierdurch jeweils entstehenden Bankgebühren weiter, derzeit sind dies € 7,01 pro Rücklastschrift.
2.2.2. Der Beitrag ist auch dann grundsätzlich bis zur Beendigung des Vertrages weiterzuzahlen, wenn der Vertragspartner die Leistung nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann; es sei denn, dass der Vertragspartner zuvor wirksam aus wichtigem Grund schriftlich außerordentlich gekündigt hat.
2.2.3. der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nachholung von Trainingsstunden oder Schadenersatz, wohl aber auf Befreiung von der Beitragszahlung für die Zeit, in der es der Reha- & Vital-Center Sossau aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt etc.), unmöglich ist, Leistungen zu erbringen.
2.2.4. Unabhängig von etwaig bestehenden Rechten, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, gewährt Ihnen das Reha- & Vital-Center Sossau auf Ihren Antrag und Nachweis ein beitragsfreies Aussetzen des Vertrages im Krankheitsfall, im Fall einer Schwangerschaft, oder bei beruflich bedingter Abwesenheit vom Trainingsort wenn eine solche Verhinderung voraussichtlich mindestens 4 Wochen andauert. Eine Pause kann maximal für 6 Kalendermonate und immer nur für volle Vertragsmonate gewährt werden. Das Vertragsende verlängert sich um den ausgesetzten Zeitraum. Währen des Nachtrainings ist kein Aussetzen mehr möglich. Nochmals versäumte Trainingsstunden können nicht nachgeholt werden.
2.2.5. Kommt das Mitglied mit den Beiträgen ganz oder teilweise in Verzug, ist das Reha- & Vital-Center Sossau berechtigt:
• für die Zeit des Zahlungsverzuges bankübliche Zinsen und
• die Monatsbeiträge für die gesamte Laufzeit abzüglich einer banküblichen Abzinsung fällig zu stellen und
• für jede Mahnung und Nachfristsetzung Gebühren bis zu 10,00 Euro zu erheben.
2.2.6. Die Nutzung ist nur in der gebuchten Kategorie möglich. Höherwertige Kategorien, können nur gegen einen Aufpreis genutzt werden.
2.2.7. Änderungen der gesetzl. Mehrwertsteuer führen zur Anpassung der Monatsbeiträge.
2.2.8. Durch Reparaturen und Wartungsarbeiten, z.B. des Schwimmbads und des Umkleidebereichs oder des Trainings- und Gymnastikbereichs, entstehen durch den eventuellen Nutzungsausfall keinerlei Ersatzansprüche auf Seiten des Mitglieds.
2.3. Laufzeitverträge & Kündigungsfristen
2.3.1. Die Nutzungsverträge werden für eine bestimmte Laufzeit (Anzahl Vertragsmonate ab Vertragsbeginn = Grundlaufzeit) geschlossen und verpflichten den Vertragspartner zur Zahlung von mindestens der Anzahl voller monatlicher Beiträge, die der Anzahl der Monate der Grundlaufzeit entspricht. Es gelten folgende Kündigungsregelungen:
2.3.2. Wird das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der vereinbarten Grundlaufzeit gekündigt, so verlängert es sich stillschweigend auf unbestimmte Zeit, bis es unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt wird. Für die Differenz von Vertragsmonatsende zu Monatsende erfolgt eine taggenaue Abrechnung.
2.3.3. Jahresverträge mit Einmalzahlungen im Voraus der Kategorie Fit & Vital Training verlängern sich jeweils um 13 Monate, sofern nicht 2 Wochen vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.
2.3.4. Monatlich kündbare Trainingsverträge (Monatsvertrag) sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie sind jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende schriftlich kündbar.
2.3.5. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Kündigung zum Ablauf der Grundlaufzeit ist der Vertragsbeginn. Die Kündigung ist handschriftlich unterzeichnet an Reha- & Vital-Center Sossau GbR, Gerichtswiesen 1, 92318 Neumarkt zu senden oder dort abzugeben.
2.3.6. Soweit die Erklärung einer Partei nach diesem Vertrag schriftlich erfolgen muss, verlangt diese Formerfordernis eine schriftliche, handschriftlich unterzeichnete Erklärung der Partei. § 127 BGB findet keine Anwendung. Jede ordentliche oder außerordentliche Kündigung dieses Vertrages bedarf der Schriftform.

3. Wellnessleistungen und Gutscheinkauf
3.1. Wellnessleistungen
Die ausgewählten Behandlungen finden auf Wunsch des Kunden statt. Der Kunde trägt hierzu die alleinige Verantwortung. Es werden keine medizinische Leistungen, keine Therapie und keine Heilbehandlung angeboten. Alle hier angebotenen Dienstleistungen dienen lediglich dem Wohlbefinden, der Entspannung sowie der Gesunderhaltung und -vorsorge (Prävention). Alle angebotenen Behandlungen sind reine Wellnessbehandlungen und ersetzen keine vom Arzt verordneten Therapien. Es werden keine Diagnosen gestellt oder Heilversprechen abgegeben. Die Kosten werden von keiner Krankenkasse erstattet.
3.2. Terminvereinbarungen
Termine können persönlich, per E-Mail, Telefon oder über ein Internetformular angefragt und vereinbart werden. Terminwünsche per E-Mail oder Internetformular gelten erst als bestätigt, wenn das des Reha- & Vital-Center Sossau eine Bestätigungsemail versandt hat. Ein verspätetes Erscheinen zu einem vereinbarten Termin kann unter Umständen auch im Interesse der nachfolgenden Kunden von der Behandlungszeit abgezogen werden. Für eine vom Kunden gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es ist der volle Behandlungspreis gemäß Buchung zu zahlen.
3.3. Terminänderungen / -absagen und Stornobedingungen
Behandlungstermine können bis zu 48 Stunden vorher kostenlos abgesagt oder verschoben werden. Für spätere Terminabsagen oder bei Nichterscheinen fällt der gesamte Behandlungspreis an. Ein Gutschein verfällt, sollte nichts anderes vereinbart worden sein. Wir sind selbstverständlich bemüht, abgesagte Termine erneut zu vergeben um Stornokosten zu vermeiden.
3.4. Gutscheine
Die Gültigkeit des Gutscheines (Leistungsgutschein) beträgt ab Ausstellungsdatum 3 Jahre. Wertgutscheine unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen. Eine Auszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen. Der Gutschein ist übertragbar. Zum Einlösen eines Gutscheins muss ein Termin vereinbart werden und der Gutschein muss zum Termin vorgelegt werden. Für Terminvereinbarungen sind § 3.2. und 3.3. zu beachten.
3.5. Vertragsschluss und Gutscheinversand
3.5.1. Der Versand von Gutscheinen wird nur nach Zahlungseingang vorgenommen. Die Lieferung von Gutscheinen erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Kaufvertrag für den Gutschein wird mit der Bestätigung des Eingangs der Bestellung wirksam.
3.5.2. Das des Reha- & Vital-Center Sossau übernimmt keine Haftung für z.B. zu spät zugestellte Gutscheine und damit verbundene Schäden. Ein Gutscheinversand erfolgt auf eigene Gefahr. Der Versand und die Bearbeitung des Gutscheins sind kostenlos. Eine Abholung in den Geschäftsräumen ist ebenfalls möglich.
3.5.3. Das des Reha- & Vital-Center Sossau löst nur Gutscheine ein, die vollständig bezahlt sind. Sollte der Gutschein nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt einer Bestätigungs-E-Mail eingetroffen sein, muss der Kunde dies umgehend, spätestens jedoch 2 Wochen nach Bezahlung dem des Reha- & Vital-Center Sossau mitteilen. Sollte der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Bezahlung dem des Reha- & Vital-Center Sossau mitteilen, dass der Gutschein nicht angekommen ist, wird vom Reha- & Vital-Center Sossau keine Gewähr einer Erstattung übernommen.
3.5.4. Sollte der Kunde den vereinbarten Kaufpreis nicht innerhalb von 14 Tagen überweisen ist das des Reha- & Vital-Center Sossau zum Rücktritt berechtigt. Falls die bestellte Dienstleistung nicht mehr zur Verfügung steht, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt und wird darüber informiert.
3.6. Rabattaktionen und Gutscheine
Rabattaktionen sind grundsätzlich nicht mit anderen Rabattaktionen oder Gutscheinen kombinierbar. Die Inanspruchnahme von Barrabatten, bei denen durch das des Reha- & Vital-Center Sossau ein geldwerter Vorteil gewährt wird, setzten eine Barzahlung vor Ort voraus.

4. Widerrufsrecht
4.1. Sie haben die Möglichkeit Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) oder durch Rücksendung des Gutscheines zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Gutscheines. Der Widerruf ist zu richten an:
Reha- & Vital-Center Sossau GbR – Wellness, Gerichtswiesen 1, 92318 Neumarkt
E-Mail: info@reha-vital-sossau.de oder per Fax: 01981 20920
4.2. Sie können dafür folgenden Muster-Widerruf verwenden, der jedoch nicht vorgeschrieben ist: Hiermit widerrufe ich den Kauf folgender Dienstleistung (…) Bestellt am (…) /erhalten am (…). Name und Anschrift des Kunden: Unterschrift des Verbrauchers (bei Mitteilung auf Papier) Datum:
4.3. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder des Gutscheines, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Gutschein oder der Vertrag mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist in Anspruch genommen wurde oder Sie das selbst veranlasst haben.

5. Haftung
5.1. Das Reha- & Vital-Center Sossau übernimmt, außer bei eigener vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung, keine Haftung für Unfälle und den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen und Geld.
5.2. Sachbeschädigungen im Reha- & Vital-Center Sossau werden auf Kosten dessen behoben, der sie zumindest fahrlässig bewirkt oder verursacht hat.
5.3. So fern trotz fachkundiger Behandlung oder Anleitung Folgeschäden auftreten, die darauf zurückzuführen sind, dass ein Kunde Ausschlussgründe verschweigt, ist das Reha- & Vital-Center Sossau von jeder Haftung freigestellt. Gleiches gilt für Schäden, die dadurch entstehen, weil ein Ausschlussgrund dem Kunden selbst nicht bekannt und für den Behandler oder Kursleiter nicht erkennbar war. Bekannte Beschwerden wie Allergien, körperliche Einschränkungen, eine druckempfindliche Haut, Schwangerschaft oder anderes muss vor der Behandlung, vor dem Training oder Kursteilnahme den Mitarbeitern von Reha- & Vital-Center Sossau mitgeteilt werden.

6. Datenschutz
Das Reha- & Vital-Center Sossau erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die es unmittelbar vom Vertragspartner oder über die Nutzung seiner Einrichtungen erhält. Das Reha- & Vital-Center Sossau nutzt diese Informationen über den Vertragspartner oder der Nutzerin des Vertrages, um die Kundenbeziehung mit dem Vertragspartner zu gestalten und dem Vertragspartner auch andere eigene oder fremde Produkte und Services anzubieten. Sie können sämtlicher Werbung jederzeit widersprechen. Zugang zu den gespeicherten Daten haben, soweit gesetzlich zulässig, das Reha- & Vital-Center Sossau, mit Ihm verbundene und mit der Vertragsdurchführung beauftragte Unternehmen. Eine hierüber hinausgehende Übermittlung an dritte findet nicht statt.

7. Schlussbestimmungen
Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht. Erfüllungsort ist Neumarkt. Stand 27.05.2021

Reha- & Vital-Center Sossau Lieske & Tauchel GbR
Gerichtswiesen 1
92318 Neumarkt

Steuernummer: 235/167/51606